back to previous page arrow

16

.

May

2024

Good Corporate Housekeeping

Es ist Zeit für «Corporate Housekeeping»!

Good Corporate Housekeeping

Die jährliche Durchführung der GV einer AG bzw. GmbH muss jedes Jahr innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfinden, d.h. in der Regel bis spätestens 30. Juni. In der jährlichen GV ist u.a. über die Genehmigung des Jahresberichts, die Verwendung des Bilanzgewinnes oder -verlustes, die Entlastung der Verwaltungsräte bzw. der Geschäftsleitung abzustimmen, sowie die Wiederwahl und/oder Neuwahl von VR-Mitgliedern durchzuführen.

Beschlüsse betreffend Statutenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung oder Firmawechsel bedürfen der öffentlichen Beurkundung. In solchen Fällen sollte die Art der Durchführung der GV vor der Einberufung mit dem Anwalt oder dem Notar besprochen werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen hierzu jederzeit gerne zur Verfügung:

Team Firmen- & Privatkunden